Kindertageseinrichtung Feldhausen St. Mariä Himmelfahrt

Kindertageseinrichtung Feldhausen St. Mariä Himmelfahrt

Unsere Kindertageseinrichtung steht in einer kleinen Sackgasse in Bottrop Feldhausen (2000 Einwohner). Der Kindertageseinrichtung gegenüber befindet sich die Grundschule (Marienschule).

Unsere Einrichtung befindet sich im Ortskern und ist umgeben von Bauernhöfen und Feldern auch ein Waldgebiet liegt im näheren Umfeld. So besteht für die Kinder unserer Kindertageseinrichtung im Laufe eines Jahres oft die Gelegenheit, an dem landwirtschaftlichen Leben teilzunehmen.

Eine Übersicht über die Angebote des Kindergarten Feldhausen haben wir in unserem Infoflyer für Sie zusammengestellt.

Öffnungszeiten

Die KiTa ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 bis 16:30 Uhr geöffnet.

Betreuungszeiten:
Wir bieten den Familien drei unterschiedliche, im Kinderbildungsgesetz verankerte Betreuungszeiten an. Sie haben die Möglichkeit, zwischen 25 Stunden, 35 Stunden und 45 Stunden zu wählen, und legen sich damit für die Dauer eines KiTa-Jahres, jeweils vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres, fest.

25 Stunden 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
35 Stunden a) 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr (Blocköffnung)
35 Stunden b) 07.30 bis 12.30 Uhr
14.00 bis 16.30 Uhr (Regelöffnung)
45 Stunden 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Schließungszeiten

Winterferienvom 23.12.2024 bis 03.01.2025
Sommerferien vom 21.07.2025 bis 01.08.2025

Gruppenformen

  Gruppenform Kinderanzahl
I Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung 20 Kinder
II Kinder im Alter von vier Monaten bis drei Jahren 10 Kinder
III Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung 50 Kinder

Die katholische Kindertageseinrichtung St. Mariä-Himmelfahrt, Bonhoefferstraße 8 in Bottrop-Feldhausen bietet in vier Gruppen Platz für 80 Kinder.

Es besteht die Möglichkeit der Betreuung für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt. Die Anzahl der Kinder in den vorhandenen Gruppen richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben (KiBiZ).

Aufnahmekriterien

Folgende sieben Kriterien werden bei der Anmeldung zur Aufnahme von Kindern in einer unserer Einrichtungen, in Trägerschaft der Pfarrei St. Johannes der Täufer, angewandt.

Die Kriterien haben jeweils die gleiche Gewichtung:

  1. Das Alter des Kindes und die jeweilige Gruppenform werden berücksichtigt (z.B. sind alle U3-Plätze einer Einrichtung zu belegen).

  2. Ein Geschwisterkind besucht aktuell die gleiche Einrichtung.

  3. Der Erstwohnsitz der Erziehungsberechtigten liegt auf dem Pfarrgebiet der katholischen Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer Kirchhellen.

  4. Soziale Härtefälle (werden in Absprache mit dem Träger festgelegt).

  5. Es liegt ein besonderer Betreuungsbedarf durch notwendige (auch geplante) Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten vor.

  6. Ist bei der Anmeldung ein erhöhter Förderbedarf beim Kind zu erkennen, wird es vorrangig in der Einzel-Integration aufgenommen.

  7. Die Konfession des Kindes wird berücksichtigt.